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BGH, 08.06.2010 - 4 StR 219/10 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verabredung zum schweren Raub
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verabredung zum schweren Raub - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 101
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.1989 - 4 StR 3/89
Auszug aus BGH, 08.06.2010 - 4 StR 219/10
Da die Bezeichnung des Verbrechens, zu dessen Begehung sich die Täter verabredet haben, in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen ist (Senat, Beschluss vom 10. Februar 1989 - 4 StR 3/89, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 4), hat der Senat den Schuldspruch entsprechend berichtigt.